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Arno Seltmann Iserlohn
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Steffen Schulte-Lippern
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Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Angaben jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat:
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Gegenstand des Unternehmens ist das Druckereigewerbe sowie die Ausübung der dazugehörigen Nebengewerbe Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich sind.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen des Unternehmens zur Erfüllung der genannten Zwecke.
Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die genannten Zwecke wegfallen.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.